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Eine wichtige Information für alle Mithessinnen und Mithessen !
Das Verbot der Haltung gefährlicher Tiere in Hessen ist Gesetz!
(1.11.07) Seit dem 9. Oktober 2007 ist das Halten "gefährlicher Tiere" in Privathand in Hessen per Gesetz verboten (HSOG - Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung). Für Altbestände besteht Bestandsschutz verbunden mit einem Nachzuchtverbot.
Unter diese Regelung fallen unter Anderem diverse Spinnentiere (Skorpione und Spinnen), Phyllobates terribilis (Schrecklicher Baumsteiger), alle Krokodile und Krustenechsen, einige Riesenschlangengattungen sowie fast alle Giftschlangen und die Trugnattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis. Bei den Schildkröten gilt das Verbot für Schnapp- und Geierschildkröten.
Ausgelöst durch eine Gesetzesinitiative der CDU Landtagsfraktion kam es am 29.8.2007 zu einer Anhörung vermeintlich sachverständiger Einrichtungen und der Gesetzesverabschiedung am 19.9.2007.
Eine genaue Liste der Arten gibts hier : 
Eines muss hierbei klar sein: Organisationen wie "Pro Wildlife" benutzen die Diskussion um das Halten gefährlicher Tiere nur als einfachen Hebel, um letztendlich die Haltung aller "Exoten" (also auch Kornnattern, Königspythons, Bartagamen, etc.) in deutschen Haushalten verbieten zu lassen. Das ist erklärtes Ziel!
Das bedeutet: dieses Gesetz zielt in letzter Konsequenz auf uns alle ab!
Also helft mit und spendet noch HEUTE für die Abschaffung dieses Gesetzes !!!
Die Spendenkontodaten und weitere Informationen findet ihr auf der offiziellen Homepage der dght :
www.dght.de
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