Wichtig für alle Spinnenfreunde :

Seit dem 20.01.09 gibt es eine überarbeitete Liste der gefährlichen Tierarten §43a Abs. 1 HSOG.

Laut dieser Liste ist die Haltung und Zucht folgender Arten in Hessen wieder erlaubt :

1. Harpactirella (Theraphosidae)
2. Poecilotheria  (Theraphosidae)
3. Selenocosmia (Theraphosidae)
4. Idiommata
5. Miturga
6. Phrynarachne
7. Trechona

Ein großes Dankeschön hiermit an die DeArGe e.V. ,insbesondere an Boris Striffler.