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Wichtig für alle Spinnenfreunde :
Seit dem 20.01.09 gibt es eine überarbeitete Liste der gefährlichen Tierarten §43a Abs. 1 HSOG.
Laut dieser Liste ist die Haltung und Zucht folgender Arten in Hessen wieder erlaubt :
1. Harpactirella (Theraphosidae)
2. Poecilotheria (Theraphosidae)
3. Selenocosmia (Theraphosidae)
4. Idiommata
5. Miturga
6. Phrynarachne
7. Trechona
Ein großes Dankeschön hiermit an die DeArGe e.V. ,insbesondere an Boris Striffler.
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